Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,334
BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61 (https://dejure.org/1962,334)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1962 - 3 StR 22/61 (https://dejure.org/1962,334)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1962 - 3 StR 22/61 (https://dejure.org/1962,334)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,334) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fristgemäße Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Begründung einer Verfahrensrüge - Feststellung der Offenkundigkeit von Tatsachen - Gelegenheit eines jeden Beteiligten zur Äußerung - Sachzugehörigkeit von Beweisanträgen - Erreichbarkeit eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 337
  • NJW 1962, 1873
  • MDR 1963, 65
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57

    Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel,

    Auszug aus BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61
    Aus § 261 StPO und aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt allerdings., daß der Richter das letzte Wort der Angeklagten anhören und bei der Urteilsfindung berücksichtigen muß (BGHSt 11, 74).

    Die vorbereitenden Erwägungen zur Bildung der richterlichen Überzeugung beginnen aber naturgemäß nicht erst nach dem letzten Wort des Angeklagten, sondern in der Regel schon viel früher, da die Richter ihrer Entscheidung das Ergebnis der gesamten Haupt Verhandlung zu Grunde zu legen haben (vgl. BGHSt 11, 74, 78) [BGH 22.11.1957 - 5 StR 477/57].

  • BGH, 12.12.1961 - 3 StR 35/61

    Einziehung der Schrift "Vernichtung der Freimaurerei durch Enthüllung ihrer

    Auszug aus BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61
    Diese Beweisantritte konnten zur Wahrheitsfindung nichts beitragen und waren daher nicht sachzugehörig, sondern unzulässig (BGHSt 17, 28 mit zahlreichen Hinweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).

    Maßgebend für die Sachzugehörigkeit von Beweisanträgen ist die durch Anklage und Eröffnungsbeschluß in tatsächlicher Beziehung gekennzeichnete Tat (BGHSt 17, 28).

  • RG, 01.12.1908 - V 750/08

    Zu welchem Zeitpunkte und in welcher Weise müssen die Beratung und Abstimmung

    Auszug aus BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61
    Daß die Strafkammer erst nach den Schlußworten der Angeklagten endgültig beraten hat, ergibt sich aus den eingeholten richterlichen Erklärungen und war auch -anders als in dem Fall RGSt 42, 85- äußerlich daran erkennbar, daß das Urteil erst zwei Tage nach den Schlußworten verkündet worden ist.
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61
    [Vgl. auch KPD-Auflösungsurteil des Bundesverfassungsgerichts, Zweiter Abschnitt, C II 2 b (4) und D, BVerfGE 5, 85 ff, 358, 380 [BVerfG 17.08.1956 - 1 BvB 2/51]].
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61
    Von den Bestimmungen über Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte könnte daher allenfalls § 55 StPO zum Vergleich herangezogen werden, an den aber § 252 StPO nich anknüpft (BGHSt 6, 209 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; BGH NJW 1962, 1259; vgl. auch BGHSt 11, 213).
  • BGH, 14.07.1954 - 6 StR 180/54

    Ausnahme von der Verhandlung als ausschließliche Erkenntnisquelle für die

    Auszug aus BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61
    Alles dies ist allgemein bekannt also offenkundig und bedarf daher keines Beweises mehr (BGHSt 6, 292, 295) [BGH 14.07.1954 - 6 StR 180/54].
  • BGH, 30.06.1954 - 6 StR 172/54

    Vernehmung des mittelbaren Zeugen obgleich der Möglichkeit der Vernehmung des

    Auszug aus BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61
    Von den Bestimmungen über Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte könnte daher allenfalls § 55 StPO zum Vergleich herangezogen werden, an den aber § 252 StPO nich anknüpft (BGHSt 6, 209 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; BGH NJW 1962, 1259; vgl. auch BGHSt 11, 213).
  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61
    Bei dieser Rechtslage kann es offenbleiben, ob die Antragsteller, wie das Landgericht angenommen hat, mit dieser "Beweisführung" nur den Zweck verfolgt haben, den politischen Kampf in den Gerichtssaal zu tragen (vgl. BGH. HuSt I 187, II 253), und ob dies für sich allein die Ablehnung der Beweiserhebung rechtfertigen könnte (vgl. hierzu BGHSt 2, 287 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 96/52]; BGH 6 StR 15/56 vom 23. Mai 1956; LR Einleitung § 14, § 244 Anm. 21 c und § 245 Anm. 6 a und 8 b; KMR 4. Aufl. § 244 Anm. 10; Erbs StPO § 244 XlVg).
  • BGH, 13.04.1962 - 3 StR 6/62

    Gesamtdeutscher Arbeitskreis - Bei nachträglicher Aussageverweigerung nach § 55

    Auszug aus BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61
    Von den Bestimmungen über Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte könnte daher allenfalls § 55 StPO zum Vergleich herangezogen werden, an den aber § 252 StPO nich anknüpft (BGHSt 6, 209 [BGH 30.06.1954 - 6 StR 172/54]; BGH NJW 1962, 1259; vgl. auch BGHSt 11, 213).
  • BGH, 28.06.1956 - 3 StR 366/55

    Denunziation der Teilnehmer des 'Kaufmannkreises' innerhalb der christlichen

    Auszug aus BGH, 03.07.1962 - 3 StR 22/61
    Die zur Verfügung stehende Zeitspanne reicht, selbst bei Berücksichtigung der Grundsätze des Urteils BGHSt 9, 302, in solchen Fällen zur umfassenden und eingehenden Beratung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und für eine etwa beabsichtigte schriftliche Ausarbeitung der Urteilsgründe (§ 268 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 StPO) oftmals nicht aus.
  • BGH, 02.02.1954 - 1 StR 688/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.07.1961 - 3 StR 13/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Sie konnten auch bereits in Verhandlungspausen die bisherigen Ergebnisse ordnen, vorberatend besprechen und für die endgültige Beratung schriftlich festhalten (BGHSt 17, 337, 339).
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Ähnliches ist für den Fall angenommen worden, dass einem Zeugen im Falle einer wahrheitsgemäßen Aussage eine rechtsstaatswidrige Verfolgung (BGHSt 17, 337, 349 f.) oder dass dem Zeugen oder seiner Familie bei wahrheitsgemäßer Aussage Gefahr für Leib oder Leben droht (BGH NStZ 1993, 350 für Protokolle nichtrichterlicher Vernehmungen).
  • OLG Nürnberg, 12.03.2012 - 1 St OLG Ss 274/11

    Strafbarkeit eines Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung

    Jedoch dürfen Ergebnisse der Vorberatung entworfen und schriftlich niedergelegt werden (BGHSt 17, 337 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht